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Vertrauliche Kommunikation

Sichere E-Mail-Kommunikation mit Zuger Behörden

Auf dem Übertragungsweg sind E-Mails für Dritte einsehbar, werden kopiert und können verändert oder gelöscht werden. Das Datenschutzgesetz verbietet den Mitarbeitenden der Zuger Behörden, Personendaten unverschlüsselt per E-Mail über das Internet zu versenden. Der hier zur Verfügung stehende Service ermöglicht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch der Behörde eine vertrauliche E-Mail-Kommunikation.

Ein sicheres Kontaktformular können Sie im Browser wie folgt aufrufen: https://securemail.zg.ch/info@zg.ch.
Wenn Sie eine Mitteilung an eine bestimmte Person senden wollen, müssen Sie den Aufruf wie folgt anpassen:
Beispiel: https://securemail.zg.ch/hans.muster@zg.ch


Elektronischer Rechtsverkehr gemäss Übermittlungsverordnung

Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen eidgenössischen Prozessordnungen sehen neu die Möglichkeit vor, elektronische Eingabe an folgende Behörden zu ermöglichen:

Obergericht
Strafgericht
Kantonsgericht
Staatsanwaltschaft
Konkursamt
SB - Miet- und Pachtrecht
SB - Arbeitsrecht
Handelsregisteramt

Die Modalitäten des elektronischen Rechtsverkehrs sind in den Prozessordnungen und in der Übermittlungsverordnung geregelt. Zustellungen über den Weg eines normalen E-Mails genügen den Vorschriften nicht.
Sie werden zurückgewiesen und entfalten keine Rechtswirkung.