Vertrauliche Kommunikation
Sichere E-Mail-Kommunikation mit Zuger Behörden
Auf dem Übertragungsweg sind E-Mails für Dritte einsehbar, werden
kopiert und können verändert oder gelöscht werden. Das Datenschutzgesetz
verbietet den Mitarbeitenden der Zuger Behörden,
Personendaten unverschlüsselt per E-Mail über das Internet zu versenden.
Der hier zur Verfügung stehende Service ermöglicht sowohl den
Bürgerinnen und Bürgern als auch der Behörde eine vertrauliche E-Mail-Kommunikation.
Ein sicheres Kontaktformular können Sie im Browser wie folgt aufrufen:
https://securemail.zg.ch/info@zg.ch.
Wenn Sie eine Mitteilung an eine bestimmte Person senden wollen, müssen Sie den Aufruf wie folgt anpassen:
Beispiel: https://securemail.zg.ch/hans.muster@zg.ch
Elektronischer Rechtsverkehr gemäss Übermittlungsverordnung
Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen eidgenössischen
Prozessordnungen sehen neu die Möglichkeit vor, elektronische Eingabe an folgende Behörden zu ermöglichen:
Obergericht
Strafgericht
Kantonsgericht
Staatsanwaltschaft
Konkursamt
SB - Miet- und Pachtrecht
SB - Arbeitsrecht
Handelsregisteramt
Die Modalitäten des elektronischen Rechtsverkehrs sind in
den Prozessordnungen und in der Übermittlungsverordnung geregelt.
Zustellungen über den Weg eines normalen E-Mails genügen den Vorschriften nicht.
Sie werden zurückgewiesen und entfalten keine Rechtswirkung.
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